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   AG Helmstedt, 21.02.2019 - 15 OWi 907 Js 66315/18   

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https://dejure.org/2019,24597
AG Helmstedt, 21.02.2019 - 15 OWi 907 Js 66315/18 (https://dejure.org/2019,24597)
AG Helmstedt, Entscheidung vom 21.02.2019 - 15 OWi 907 Js 66315/18 (https://dejure.org/2019,24597)
AG Helmstedt, Entscheidung vom 21. Februar 2019 - 15 OWi 907 Js 66315/18 (https://dejure.org/2019,24597)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Taschenrechner, elektronisches Gerät

  • IWW

    §§ 18 Abs. 5, 23 Abs. 1a, 49 StVO, 24 StVG
    StVO, StVG

  • bussgeldsiegen.de

    Taschenrechner ein elektronisches Gerät im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Fahrzeugführer darf keinen Taschenrechner bedienen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Taschenrechner und der Verstoß gegen § 23 Ia StVO

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2020, 109
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Stuttgart, 25.04.2016 - 4 Ss 212/16

    Bußgeldbewehrte Handybenutzung durch einen Fahrzeugführer: Halten des

    Auszug aus AG Helmstedt, 21.02.2019 - 15 OWi 907 Js 66315/18
    Das Gericht verkennt nicht, dass der strenge Gesetzesvorbehalt des Art. 103 Abs. 2 GG es der Rechtsprechung verbietet, Tatbestände im Wege richterlicher Rechtsfortbildung etwa durch die Bildung von Analogien oder die Verschleifung von Tatbestandsmerkmalen zu begründen oder zu verschärfen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. April 2016 - 4 Ss 212/16 -, Rn. 7, juris).
  • OLG Celle, 07.02.2019 - 3 Ss OWi 8/19

    Kein Verstoß beim bloßen Halten eines elektronischen Gerätes während der Fahrt

    Auszug aus AG Helmstedt, 21.02.2019 - 15 OWi 907 Js 66315/18
    Durch die Neuregelung soll eine Regelungslücke geschlossen werden für Fälle, in denen das Gerät in der Hand gehalten wird, obwohl dies nicht erforderlich wäre (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 07. Februar 2019 - 3 Ss (OWi) 8/19 -, Rn. 15, juris, OLG Oldenburg, Beschluss vom 25. Juli 2018 - 2 Ss (OWi) 201/18 -, Rn. 7, juris).
  • OLG Oldenburg, 25.07.2018 - 2 Ss OWi 201/18

    Ordnungswidrigkeit des Haltens eines Mobiltelefons während des Führens eines

    Auszug aus AG Helmstedt, 21.02.2019 - 15 OWi 907 Js 66315/18
    Durch die Neuregelung soll eine Regelungslücke geschlossen werden für Fälle, in denen das Gerät in der Hand gehalten wird, obwohl dies nicht erforderlich wäre (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 07. Februar 2019 - 3 Ss (OWi) 8/19 -, Rn. 15, juris, OLG Oldenburg, Beschluss vom 25. Juli 2018 - 2 Ss (OWi) 201/18 -, Rn. 7, juris).
  • OLG Stuttgart, 03.01.2019 - 2 Rb 24 Ss 1269/18

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verkehrswidrige Handy-Benutzung durch bloßes Halten

    Auszug aus AG Helmstedt, 21.02.2019 - 15 OWi 907 Js 66315/18
    Die Aufzählung ist aber nicht abschließend, weshalb unter anderem auch elektronische Terminplaner, Diktiergeräte und Smartwatches von der Vorschrift erfasst werden (BR-Drs. 556/17, S. 27), wobei die Vorschrift einen technikoffenen Ansatz enthält, um auch etwaige Neuentwicklungen ebenfalls erfassen zu können (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 03. Januar 2019 - 2 Rb 24 Ss 1269/18 -, Rn. 13, juris).
  • BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2717/08

    Bestimmtheitsgebot bei Straf- und Bußgeldtatbeständen (Analogieverbot;

    Auszug aus AG Helmstedt, 21.02.2019 - 15 OWi 907 Js 66315/18
    Art. 103 Abs. 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen eines Tatbestandes so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich sowie Rechtsfolgen eines Verstoßes zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. November 2009 - 1 BvR 2717/08 -, Rn. 16, juris).
  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus AG Helmstedt, 21.02.2019 - 15 OWi 907 Js 66315/18
    Die Auslegung eines Gesetzes findet ihre Grenze in dem - aus Sicht des Bürgers - noch möglichen Wortsinn (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 1985 - 1 BvR 1053/82 -, Rn. 16, juris).
  • OLG Karlsruhe, 05.10.2018 - 2 Rb 9 Ss 627/18

    Laser-Entfernungsmesser als elektronisches Gerät im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO

    Auszug aus AG Helmstedt, 21.02.2019 - 15 OWi 907 Js 66315/18
    § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO enthält ein Gebot, in welchen Fällen ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dienen kann, benutzt werden darf (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. Oktober 2018 - 2 Rb 9 Ss 627/18 -, Rn. 7, juris).
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